Informationen für unsere Rentner

Wie und wo und bis wann muss der Rentenantrag gestellt werden? Wann wird die Rente gezahlt? Wie sieht das mit der Besteuerung aus? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier ...
 

Rentenabruf

Rente in Sicht? So stellen Sie Ihren Rentenantrag richtig, damit alles reibungslos klappt ...

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Für Alters-, Erwerbsminderungs- und Erziehungsrenten gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind.
  • Bei Hinterbliebenenrenten beträgt die Antragsfrist vom Todestag an zwölf Kalendermonate.

Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Sobald Ihnen der Rentenbescheid vorliegt, können Sie auch Ihre PKC-Betriebsrente beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Ihrer Leistungsart entsprechenden Rentenantrag ausgefüllt und zusammen mit Ihren Nachweisen per Post oder E-Mail an die PKC senden.

Altersrente

Um die Rente pünktlich zu erhalten, stellen Sie den Antrag bitte bis zu einem Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Antrag Altersrente

Weitere erforderliche Unterlagen

- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihrer Geburtsurkunde
- Nachweis der Elterneigenschaft (Kopie Geburtsurkunde eines Ihrer Kinder)
- Erste Seite des Rentenbescheids der Gesetzlichen Rentenversicherung (zwingend erforderlich) oder sonstiger Nachweis für die Beendigung der Erwerbstätigkeit

Erwerbsminderungsrente

Antrag Erwerbsminderungsrente

Ansonsten erforderlich

- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihrer Geburtsurkunde
- Nachweis der Elterneigenschaft (Kopie Geburtsurkunde eines Ihrer Kinder)
- Vollständiger Rentenbescheid der Gesetzlichen Rentenversicherung (Erstbescheid und Folgebescheid inkl. Anlagen) im Original oder als beglaubigte Kopie

Hinterbliebenenrente

Antrag Hinterbliebenenrente - Ehepartner

Erforderliche Unterlagen

- Kopie der Sterbeurkunde des Mitglieds
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihrer Geburtsurkunde
- Nachweis der Elterneigenschaft (Kopie Geburtsurkunde eines Ihrer Kinder)
- Kopie der Heiratsurkunde

Waisenrente

Antrag Waisenrente

Daneben erforderliche Unterlagen

- Kopie der Sterbeurkunde des Mitglieds
- Falls Vollwaise: Sterbeurkunde des anderen Elternteils
- Kopie Ihrer Geburtsurkunde (oder Kopie Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises)
- Falls volljährig: Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung

Sterbegeld

Antrag Sterbegeld

Außerdem erforderliche Unterlagen

- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihrer Geburtsurkunde
- Kopie der Sterbeurkunde
- Rechnung des Bestatters oder Vollmacht zur Auszahlung an den Bestatter


Ihre Rentenzahlung

Die PKC zahlt Ihre Rente monatlich im Voraus, d.h. Sie können bereits am Monatsanfang über Ihre Rente verfügen.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unbare Zahlungen über SEPA durchzuführen. Für die Zahlung Ihrer Rente benötigen wir Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC). Die Kosten für SEPA-Überweisungen trägt die PKC. 

Zahlung ins Ausland

Die PKC zahlt Ihre monatliche Rente auch auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut. Wenn Sie im Ausland leben beziehungsweise ein Auslandskonto haben, benötigen wir in jedem Jahr eine aktuelle Lebensbescheinigung.

Die Zahlungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Möglicherweise anfallende Gebühren trägt der Empfänger.

Insbesondere bei Zahlungen außerhalb der Europäischen Union können sich Besonderheiten bei der Rentenzahlung ergeben.


Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse

Änderungen teilen Sie uns bitte, z.B. per E-Mail, mit. Dazu zählen:

  • Neuer Name, Ihr Familienstand ändert sich.
  • Neue Anschrift
  • Neue Bankverbindung
  • Ihre Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet.
  • Ihre Erwerbsminderung fällt weg oder ändert sich.
  • Wegen Hinzuverdienst ändert sich der Anteil Ihrer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die Rentenart in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich, zum Beispiel Altersrente anstelle von Erwerbsminderungsrente.
  • Sie beziehen Krankengeld.
  • Die Höhe der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich wegen der Anrechnung von Einkommen.
  • Sie sind Witwe/Witwer und heiraten erneut.
  • Sie sind volljährig und Waise und beenden oder unterbrechen Ihre Schul- oder Berufsausbildung oder Ihren Bundesfreiwilligendienst.
  • Das Kindergeld fällt weg.
  • Die Zuordnung der Kinderzulage ändert sich.
  • Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland.

Steuer

     
 Unterstützungskasse und PensionszusageVersicherungsförmiger Versorgungsträger (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds)
Beiträgeunbegrenzt steuerfrei§ 3 Nr. 63 EStG steuerfreier Arbeitslohn
§ 10 a EStG / Abschn XI EStG Förderung nach AVmG über zusätzlichen Sonderausgabenabzug bzw. Zulage(n)
Rentenleistungen § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG
volle Versteuerung der
Leistung
§ 22 Nr. 5 EStG volle Versteuerung der Leistung
§ 19 Abs. 2 EStG
./. Versorgungsfreibetrag

./. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 2022: max. 1.404 €
§ 9 a Nr. 3 EStG
./. Werbungskosten bzw. Pauschbetrag 102 €
§ 9 a Nr. 1 EStG
./. Werbungskosten bzw. Pauschbetrag 102 €
§ 24 a EStG ./.Altersentlastungbetrag (2021 max. 722 €)
Kapitalleistungen§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG
volle Versteuerung der
Leistung
§ 22 Nr. 5 EStG volle Versteuerung der Leistung
§ 19 Abs. 2 EStG
./. Versorgungsfreibetrag

./. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 2022: max. 1.404 €
§ 9 a Nr. 3 EStG
./. Werbungskosten bzw. Pauschbetrag 102 €
§ 9 a Nr. 3 EStG
./. Werbungskosten bzw. Pauschbetrag 102 €
§ 24 a EStG ./.Altersentlastungbetrag (2021 max. 722 €)
 
§ 34 EStG Fünftelungsregelung


 

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner

Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Um ihnen die Steuererklärung zu vereinfachen wurde ein Verfahren entwickelt: Das Programm „Einfach Elster“ ist übersichtlicher und richtet sich an Personen, die ihre Rente oder Pensionen in Deutschland erhalten. Einfache Anmeldung online. Seit 1. April steht die neue Steuererklärung bereit.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Sozialversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Von der Pensionskassen-Rente müssen grundsätzlich Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Wer diese Beiträge abführt, hängt davon ab, wie der Rentner krankenversichert ist.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die zuständige Krankenkasse prüft und entscheidet, ob Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der monatlichen Rente zu zahlen sind.
Sofern eine Beitragspflicht vorliegt, behalten wir die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein und überweisen diese an die entsprechende Krankenkasse. Seit 2018 müssen für die Renten aus Riester-geförderten Beiträgen keine Beiträge mehr zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung & private Krankenversicherung

Wir führen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Pensionskassen-Rente ab.
 


Sie wollen mehr erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen.

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