Anpassung der Versorgungsordnung B – Einführung einer Versorgungsordnung C (Anlage 8 zu den AVR)

08.07.2019

Aktuelles 2019 Sanierung

VersO B & VersO C

Die Bundeskommission hatte wegen des gegenüber der Pensionskasse der Caritas VVaG und der Kölner Pensionskasse VVaG ausgesprochenen Verbots von Neu- und Höherversicherungen die VersO B der Anlage 8 zu den AVR mit Beschluss vom 11.10.2018 bezüglich der Versicherungspflicht neuer Mitarbeiter ausgesetzt. Gleichzeitig hat sie mit ihrem Ausschuss Altersversorgung die Neuausrichtung der VersO B mit einer strategischen Partnerwahl im Bereich Versicherungswirtschaft verbunden.

Die nun beschlossene Einfügung einer neuen VersO C geht von dem Vorhandensein einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Versicherungswirtschaft aus. Diese Rahmenvereinbarung wird in den nächsten Wochen noch fertiggestellt werden. Der Dienstgeber schließt bei Neueinstellungen entsprechend dieser Rahmenvereinbarung einen Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsunternehmen ab. Der neue Durchführungsweg ist nun eine Direktversicherung.

Die bisher begründeten Versicherungsverhältnisse mit der PKC und KPK bleiben weiter bestehen, wenn auch durch die Sanierungsbschlüsse dieser beiden Kassen mit geänderten Leistungen. Deshalb bleibt VersO B in Anlage 8 zu den AVR bestehen.

Zurück

Kontakt